Erbschaften
Schenken Sie eine Zukunft - von einer Generation zur
nächsten
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Niemand denkt gerne über den eigenen Tod nach, doch jeder trägt
Verantwortung dafür, seinen Nachlass beizeiten zu regeln. Mit unserem
letzten Willen können wir über unser eigenes Leben hinaus wirken,
die Zukunft nachfolgender Generationen gestalten und Sorge tragen für
die Dinge, die uns am Herzen liegen. Verfassen Sie ein Testament und schaffen
Sie Klarheit: So bekommen Sie Ihren letzten Willen. |
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Mit Ihrer Entscheidung, die Stiftung Artenschutz in Ihrem Testament zu
bedenken, stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen, die Natur und die Tierwelt
für künftige Generationen in Ihrer Vielfalt zu erhalten, auch in
Zukunft gewahrt wird. Ihre Spende sorgfältig und dauerhaft zum Wohle
des Natur- und Artenschutzes einzusetzen, ist eine Verantwortung, die wir
zu gegebener Zeit gerne übernehmen. |
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Seit 2001 setzt sich die Stiftung Artenschutz für die Erhaltung
unserer natürlichen Lebensgrundlagen ein. Sie vereinigt Zoos,
Naturschutzorganisationen und Wirtschaftsunternehmen, die gemeinsam auch
künftig dafür Sorge tragen, dass bedrohte Tier- und Pflanzenarten
eine Heimat und nachfolgende Generationen eine lebenswerte Umwelt vorfinden.
Die Stiftung Artenschutz ist als gemeinnützig anerkannt und von der
Erbschaftssteuer befreit. Sie können sicher sein, dass Ihr Erbe ohne
Abzug für eine gute Sache eingesetzt wird. |
Ihre Möglichkeiten, die Stiftung Artenschutz zu unterstützen:
| Sie spenden in Form eines Vermächtnisses. Setzen Sie die
Stiftung Artenschutz als Erben in Ihrem Testament ein. Dies ist die
gebräuchlichste Form der Vermögensübertragung an eine
gemeinnützige Organisation. In Ihrem Testament verfügen Sie, dass
die Stiftung Artenschutz einen bestimmten Teil oder eine festgelegte Summe
Ihres Vermögens erhält. Die Erben sind verpflichtet, Ihrem Wunsch
nachzukommen. |
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| Sie setzen einen Erbvertrag auf und regeln so schon zu Lebzeiten
Ihren Nachlass. Er wird im Beisein eines Notars mit der Stiftung Artenschutz
und Ihren Angehörigen abgeschlossen. Mit dem Erbvertrag bestimmen Sie
endgültig, wer Ihr Erbe wird und/oder was aus Ihrem Nachlass wird. Der
Vertrag ist für beide Seiten rechtlich bindend, eine einseitige
Abänderung ist nicht möglich. Ein Erbvertrag wird in der Regel
abgeschlossen, wenn man eine bestimmte Gegenleistung, z.B. Rente vereinbaren
will. |
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| Mit einer Schenkung zu Lebzeiten an die Stiftung Artenschutz
können Sie die Erfolge noch mitverfolgen. Die Schenkung wird dem Testament
vielfach aus steuerlichen Erwägungen vorgezogen oder ergänzend
vorgenommen. Freibeträge können geschickt genutzt werden, wenn
zwischen den Schenkungen mehr als 10 Jahre Zeit vergangen sind. |
Wenn Sie über Ihr Leben hinaus Gutes für den Erhalt unserer
Natur tun wollen...
... ist die Stiftung Artenschutz ein vertrauenswürdiger Partner,
der weiterführt, was Ihnen auch zu Lebzeiten wichtig war.
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