Fördervarianten
Zur Umsetzung ihrer Ziele ist die Stiftung Artenschutz auf finanzielle
Unterstützung angewiesen. Sie arbeitet dazu mit Unternehmen aus der
Wirtschaft, aber auch mit anderen Förderinstitutionen und privaten Spendern
zusammen. Als gemeinnützige, rechtsfähige Organisation garantiert
die Stiftung Artenschutz dabei die ausschließliche und nachhaltige
Verwendung der steuerbegünstigten Gelder für den Stiftungszweck.
Zur Förderung der Stiftungs-Aktivitäten stehen verschiedene Varianten
bereit:
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Projektspender oder
Projektssponsoren unterstützen in
beliebiger Höhe ein von Ihnen gewähltes, bereits laufendes Projekt
zur Rettung einer Art.
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Exklusive Förderung: Ein Hauptsponsor
oder Großspender wählt eine
Art aus der Artenliste aus und finanziert das entsprechende Projekt anteilig
über einen mehrjährigen Zeitraum.
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Regionen-Partner: Sponsoren oder Spender
unterstützen exklusiv verschiedene Projekte in einer selbstgewählten
Region über einen Zeitraum von mehreren Jahren.
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Zustiftung: langfristige Unterstützung der Stiftungsarbeit durch
Erhöhung des Stiftungskapitals; ggf. verbunden mit einem Sitz im
Stiftungsbeirat - sprechen Sie uns an!
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Fonds: Ein Unternehmens- oder Privatfonds
innerhalb der gemeinnützigen Struktur der Stiftung dient der exklusiven
Finanzierung eines oder mehrerer Projekte.
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Erbschaft: Ihr letzter Wille trägt
zur Erhaltung der Natur für kommende Generationen bei.
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Patenschaft: Als Pate helfen Sie langfristig
an der Rettung einer Tierart mit.
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